Orthopädischer Sicht- und Tastbefund

Orthopädische Reihenuntersuchung an Wiener Volksschulen

Die orthopädische Reihenuntersuchung hat im Vergleich zu einer fachärztlichen, privaten Untersuchung hauptsächlich eine gesundheitspräventive Funktion zu erfüllen.
Wesentlich ist die rechtzeitige Erkennung von Krankheitsbildern oder auch Erkrankungsrisken.
Die weitere Behandlung bzw. Therapie obliegt dem Facharzt, zu dem das Kind überwiesen wird.

Vor der eigentlichen Untersuchung steht die Anamnese, bei der bereits aufgetretene Beschwerden, die genaue Lokalisierung und Art des Schmerzes (klopfend, pulsierend, schneidend, stechend, …) erhoben werden.
Besonders belastende Situationen und andere Auslöser der Schmerzen werden geklärt.

Innerhalb der schulischen orthopädischen Reihenuntersuchung wird das Umfeld des Kindes beleuchtet.
Das Kind wird über sein Bewegungsausmaß, die Ergonomie seiner Schulmöbel (höhenverstellbare, kippbare Tische), die Teilnahme am Haltungsturnen oder die Art seiner Nachmittagsgestaltung befragt.

Anschließend wird vom Orthopäden ein Haltungsstatus durchgeführt.
Bei diesem Sichtbefund kontrolliert der Facharzt die Haltung der Wirbelsäule des Kindes im aufrechten Stand und in der Vorbeuge.
Die Haltungsanalyse wird in einem Untersuchungsprotokoll (siehe Anhang) festgehalten.
Sie beinhaltet neben der optischen Einschätzung des Übergewichts (Adipositas) die orthopädischen Bereiche


1. Rückentyp (Rundrücken, Hohlrundrücken, Hohlrücken, Flachrücken, Scapulae alatae)
2. den Thorax (Thoraxassymmetrie, Kielbrust, Trichterbrust)
3. Wirbelsäule (skoliotische Fehlhaltung, Skoliose, Rippenbuckel rechts/links, Lendenwulst rechts/links, Lendendreiecke asymmetrisch)
4. Beinachse (X-Bein, O-Bein)
5. Gang (Gangbild, Zehenballengang, Fersengang, Einbeinhüpfen) und
6. Fuß (Adductus, Knickplattfuß, u.a.).

Falls der untersuchende Orthopäde Auffälligkeiten in einem oder mehreren orthopädischen Bereichen diagnostiziert, werden die Eltern verständigt, dass eine weitere, fachärztliche bzw. therapeutische Betreuung nötig ist, um die Nachhaltigkeit der gesundheitspräventiven Maßnahme zu gewährleisten.