Information des Bundesministeriums Februar 2021

Information des Bundesministeriums

Schulbetrieb ab dem 08. Februar 2021 Beilage zum Erlass des BMBWF GZ 2021-0.065.827

1.4. Kooperation mit außerschulischen Personen und Einrichtungen

Unterrichtsangebote von und Kooperationen mit außerschulischen Personen und Einrichtungen finden nicht statt.

2.3. Unterricht in Bewegung und Sport

An Volks- und Sonderschulen können in geschlossenen Räumen Koordinations-, Kräftigungs- und Beweglichkeitsaufgaben mit niedriger Herz-Kreislaufbelastung und niedriger Atemfrequenz durchgeführt werden. Kontaktsportarten sind unzulässig.

Quelle: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/schulbetrieb20210118.html