Information des Bundesministeriums
Schulbetrieb ab dem 08. Februar 2021 Beilage zum Erlass des BMBWF GZ 2021-0.065.827
1.4. Kooperation mit außerschulischen Personen und Einrichtungen
Unterrichtsangebote von und Kooperationen mit außerschulischen Personen und Einrichtungen finden nicht statt.
2.3. Unterricht in Bewegung und Sport
An Volks- und Sonderschulen können in geschlossenen Räumen Koordinations-, Kräftigungs- und Beweglichkeitsaufgaben mit niedriger Herz-Kreislaufbelastung und niedriger Atemfrequenz durchgeführt werden. Kontaktsportarten sind unzulässig.
Quelle: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/schulbetrieb20210118.html